AGEF-Tagungsstipendien

1. Die AGEF vergibt auf Antrag an Nachwuchswissenschaftler in der Qualifizierungsphase (Doktoranden und Doktorandinnen und in Ausnahmefällen Master oder Diplomstudierende) Stipendien zur Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen, deren Thema einen deutlichen elektrochemischen Bezug aufweist.

2. Das Stipendium ist eine Beihilfe zur Finanzierung der Tagungskosten (Anreise/Registrierung/Aufenthalt). Eine vollständig Übernahme der Kosten ist ausgeschlossen.

3. Der Antrag ist durch den Nachwuchswissenschaftler oder die Nachwuchswissenschaftlerin zu stellen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss Mitglied der AGEF sein oder unmittelbar von einem AGEF-Mitglied betreut werden.

4. Der Antrag soll enthalten:

  • Anschreiben mit Name, Ort und Zeitraum der Tagung und einer kurzen Begründung für die Wahl der Tagung
  • Abstract des Beitrags auf Deutsch oder englisch
  • Beleg über die Annahme eines Beitrags als Vortrag (bevorzugt) oder Posters
  • Eine Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin. Diese sollte eine Einschätzung enthalten, welchen Beitrag der Antragsteller oder die Antragstellerin zu dem vorzustellenden Beitrag leistete.
  • Eine detaillierte Aufstellung über die zu erwartenden Kosten (Tagungsgebühr unter Wahrnehmung möglicher Ermäßigungen, Anreisekosten, Unterbringung am Tagungsort).

5. Es wird erwartet, dass die die Förderung durch ein AGEF-Tagungsstipendium bei den Acknowledgements auf dem Poster oder im Vortrag aufgeführt wird.

6. Die Einreichung von Anträgen kann laufend erfolgen. Es liegt im Interesse der Antragsteller oder Antragstellerinnen, sich möglichst frühzeitig um ein Stipendium zu bemühen. Die AGEF wird sich um zügige Entscheidungen in den Fällen bemühen, in denen Annahmebestätigungen zu Vorträgen kurzfristig eingehen. Ist dies absehbar, können Anträge auch vor Eingang der Annahmebestätigung gestellt werden. In diesem Fällen wird die AGEF die Entscheidung vorbereiten, um bei Eingang der Annahmbestätigungen schnell reagieren zu können.

7. Der Vorsitzende der AGEF benennt einen ständigen Auswahlausschuss aus drei Mitgliedern, unter denen mindestens ein Mitglied des AGEF-Vorstandes ist. Über die Arbeit des Auswahlausschusses wird auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt.

8. Im Rahmen der Verfügbarkeit von Mitteln werden folgende Auswahlkriterien angelegt:

  • Qualität des eingereichten Abstracts und bereits publizierter Daten relativ zum Karrierestand
  • Die Relevanz der Tagung für die Entwicklung des Antragstellers/der Antragstellerin und für die Sichtbarkeit der Elektrochemie
  • Die Kosten im Verhältnis zum erwartbaren Nutzen
  • Bisherige Inanspruchnahme von AGEF Tagungsstipendien

9. Anträge werden ausschließlich als PDF per Email angenommen. Sie können laufend bei Prof. (karsten.pinkwart@ict.fraunhofer.de) eingereicht werden.

Abwicklung der Stipendien

10. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten. Zur Abrechnung nach der Tagung werden die Belege (Konferenzgebühren, Übernachtung, Fahrkarten) als elektronische Kopie (eingescannt als PDF) und die Kontodaten durch den/die Stipiendienempfänger/in an Dr. Uwe König gesendet (koenigu@t-online.de).

11. Falls notwendig, ist die Vorabüberweisung eines Teilbetrag (bis zu 75%) möglich. Stipendienempfänger teilen dies zusammen mit den Kontodaten Herrn Dr. Uwe König (koenigu@t-online.de) mit.

12. Die Abrechnung gemäß Punkt 10 bleibt davon unberührt, ob die Abrechnung zunächst über das eigene Institut erfolgt. Das Reisestipendium wird immer auf das Privatkonto des Stipendienempfängers überweisen. Die Abrechnung mit dem Institut ist in der Verantwortung des Stipendienempfängers.

Auskünfte zur Abwicklung Bei weiteren Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an Dr. Uwe König (koenigu@t-online.de).